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Narkosebehandlung

Zahnbehandlung im Schlaf – davon träumen viele angstgeplagte Patienten. Die Narkosebehandlung ermöglicht dies ambulant und nahezu nebenwirkungsfrei. Unter einer Narkose versteht man die Betäubung des gesamten Körpers (Vollnarkose) durch Inhalation oder venöser (Einspritzen in die Vene) Zufuhr von Narkosemitteln.

Da der Zahnarzt den Patienten nicht ausreichend während einer Narkose betreuen kann, hat sich die Kooperation mit einem Anästhesisten bewährt, der bei den Narkosebehandlung anwesend ist. Er leitet die Narkose ein, überwacht die Vitalfunktionen des Patienten während und nach der Behandlung und entlässt ihn nach einer angemessenen Ausschlafphase in die häusliche Obhut. Eine vorausgegangene hausärztliche Untersuchung zur Narkosetauglichkeit ist zwingende Voraussetzung für die Behandlung.

Sinnvoll ist eine Vollnarkose bei

  • längeren operativen Eingriffen
  • extrem ausgeprägter Angst vor der Behandlung und großem Behandlungsbedarf
  • Vollsanierungen, indem verschiedene Behandlungsschritte zusammen in einem Termin durchgeführt werden. So können mehrere Termine vermieden werden und der Patient spart Zeit
  • bei behinderten Patienten prüfen wir mit unserem Anästhesisten, ob die Behandlung bei körperlichen und sonstigen Behinderungen in ambulanter Vollnarkose (ITN) in unserer Praxis möglich ist, oder aus ärztlicher Verantwortung besser in stationärer intensivmedizinischer Überwachung vorgenommen werden sollte.
  • Kindern in speziellen Einzelfällen

Ist jeder Mensch für eine Vollnarkose geeignet?

Prinzipiell ja, sofern bei den üblichen allgemeinärztlichen Untersuchungen vor dem Eingriff nichts Gegenteiliges festgestellt wird. Es ist jedoch in jedem Falle das mögliche Risiko dem Nutzen gegenüberzustellen.

Ablauf der Narkose

Zumeist ist es ein erfahrener Anästhesist (Narkosearzt), der die Vollnarkose vor der eigentlichen Zahnbehandlung einleitet. Es handelt sich dabei in der Regel um eine Intubationsnarkose (ein Beatmungsschlauch wird in die Luftröhre eingebracht. Voraussetzung für eine Narkose ist eine spezielle apparative Ausstattung, um die Vitalfunktionen (z.B. Atmung, Herz-Kreislauffunktionen) überwachen und Sauerstoff verabreichen zu können. Bei entsprechender Vorbereitung und Einhaltung der Vorschriften sind Narkosezwischenfälle selten. Nach dem Aufwachen kann der Patient zumeist nach etwa ½ bis 1 Stunde mit einer Begleitperson wieder nach Hause gehen. In bestimmten Situationen kann eine Sedierung (Dämmerschlaf) die Intubationsnarkose ersetzen. Es entfällt die Beatmung über die Luftröhre. Die Überwachung der Vitalfunktionen durch einen Anästhesisten ist ebenso nötig.

Mögliche Komplikationen bei einer Narkose sind

Übelkeit und Erbrechen, Heiserkeit, Blutdruckabfall. Unser Anästhesist klärt Sie über den Ablauf und mögliche Komplikationen der Behandlung unter Narkose auf und beantwortet gern ihre Fragen.

Kosten

Die Narkosekosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten generell.